HONORAR

Honorar für Therapie, Beratung und Coaching

 

     1. Vorgespräch bis max. 30 Minuten       kostenfrei (telefonisch oder persönlich) 

     2. Therapeutische Sitzung                       80 EUR/Stunde

     3. Psychologische Beratung                    95 EUR/Stunde 

     4. Coaching*                                           95 EUR/Stunde

  • Sitzungen zu 1.5 oder 2 Stunden sind ebenfalls möglich
  • Halbtages-/Tagessätze auf Anfrage
  • Sitzungen außerhalb der Coaching-Räumlichkeiten zzgl. 10 EUR/15 Minuten für An- resp. Abfahrt
  • Zahlungsweisen: Bar, Überweisung, PayPal


* gilt für Privatpersonen
(das Angebot für Business Coaching für Unternehmen finden Sie unter
www.huebsch-coaching.com)

Kerstin M. Hübsch Hamburg Honorar

 

 

 

 

Möglichkeiten der Kostenübernahme?
Vorteile als Selbstzahler?
Coaching steuerlich absetzbar?

Lesenswerte weitere Informationen finden Sie hier.

Abrechnung von Therapie mit privaten Krankenkassen, Zusatz-, Beihilfeversicherungen sowie steuerliche Behandlung

Abhängig vom Vertrag wird möglicherweise das Honorar von der privaten Kranken- bzw. Zusatzversicherung bezahlt. Die Versicherungen wünschen idR diesbezüglich eine Abklärung vor Therapie-Beginn. Die Leistungen werden nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet und in einer Rechnung dargestellt, welche Sie (sofern möglich) bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Meine therapeutischen Leistungen rechne ich nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen ab.
Das Honorar für Therapie kann im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) geltend gemacht werden, sofern Sie Selbstzahler sind. Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.

Coaching steuerlich geltend machen

Das Honorar für Coaching kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn das Coaching dazu dient, Kompetenzen im aktuell ausgeübten Beruf auszubauen resp. in wenn Sie sich beruflich neu orientieren. Die Kosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.

Ihr Vorteil als Selbstzahler bei Therapie

  • Sie können Ihr Anliegen kurzfristig anbringen und unmittelbar mit therapeutischen Maßnahmen beginnen (gemäß Umfrage der Zeitung „Zeit“ im November 2014 beträgt die Wartezeit für einen Therapieplatz bei Psychiatern oder Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland durchschnittlich 3 Monate)
  • Keine/kaum Wartezeiten (auch hinsichtlich Anschlussterminen)
  • Keine Bürokratie mit Krankenkassen
  • Es erfolgt keine Übermittlung der Diagnose an Ihre Krankenkasse
  • Das Honorar kann als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend gemacht werden
  • Die Abrechnung für Selbstzahler orientiert sich an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker)

Termine & Terminabsagen

Da Termine für alle Patienten und Klienten verbindlich reserviert werden und dadurch keine Wartezeiten für Sie entstehen, bitte ich im Falle einer Terminabsage oder -verschiebung um eine entsprechende Information mindestens 36 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Damit geben Sie anderen Interessenten die Möglichkeit zu eigenen Terminvereinbarungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei kurzfristigeren Absagen das Honorar für den Ausfall entsprechend in Rechnung stelle.